Datenschutz im Gesundheitswesen

Patientendaten / Kundendaten im Gesundheitswesen sind eine heikle Angelegenheit. Ob es sich um Ihre Patientenakte beim Arzt, Ihre Kundendaten in der Apotheke oder Ihre Falldokumentation im Krankenhaus handelt. Kaum ein Patient will diese Informationen in den falschen Händen wissen. 

 

 

Datenaustausch zu Abrechnungszwecken

Manche Auszüge dieser Daten verlassen die Krankenhäuser, Arztpraxen und Apotheken aber dennoch… weil es nicht anders geht. So erhalten Abrechnungszentren und Krankenkassen bestimmte Informationen um die entstandenen Kosten dann an die Leistungserbringer (Vertragsärzte, Apotheken, Krankenhäuser,etc.) zu erstatten. Darüber hinaus findet kein Datenaustausch statt bzw. sollte kein Datenaustausch statt finden.

 

 

Datenaustausch für bestimmte Versorgungsmodelle

Vereinzelt bieten Krankenkassen von der Regelversorgung abweichende Versorgungsmodelle an (zum Beispiel Disease-Management-Programme, Selektivverträge). Dabei wird die ärztliche Schweigepflicht teilweise gelockert bzw. Ärzte von den Krankenkassen "gezwungen", umfangreichere Dokumentationen vorzunehmen. Zunehmend werden auch im Zusammenhang mit der Medikamenteneinnahme Daten erfasst. In der Regel wird man an Sie heran treten und darum bitten, dass Sie der Datennutzung zustimmen. Hier ist Vorsicht geboten. Sprechen Sie immer mit Ihrem Arzt und Ihrem Apotheker bevor Sie leichtfertig Ihre Daten an Dritte weiter geben.

 

 

Gewerblich Nutzung von Patientendaten

Wir als Apotheke werden oft von Industrieunternehmen und Datenhändlern angesprochen und gebeten, unsere Kundendaten (also IHRE Daten) für bestimmte Aktionen zur Verfügung zu stellen. Ihre persönliche Daten sind für viele Unternehmen sehr wertvoll. So kann derjenige der weiß was Ihre Kaufvorlieben sind oder welche Medikamente Sie regelmäßig nehmen, Sie individuell einschätzen und kontaktieren. Versicherungen können mit Hilfe von Patientendaten Ihr Risikoprofil einschätzen und mit Hilfe dieser Informationen entscheiden, ob man Sie überhaupt versichern will und wenn ja, wie hoch ihre Prämie sein soll. Auch Kundenbindungsinstrumente wie Bonuskarten (HappyPoints, Payback, Deutschlandcard) wollen letztlich an Ihre Daten. Als Belohnung erhalten Sie hin und wieder eine (in der Regel sehr überschaubare) Prämie. Auch Versandapotheken sind mit Vorsicht zu genießen. Ohnehin sollten Sie hier aus Gründen der Arzneimittelsicherheit (Stichwort: Fälschungen) genauer hinsehen (Gütesiegel-Problematik, http://www.abda.de/599.html). Viele der Versandapotheken haben Ihren Sitz im Ausland und unterliegen damit auch nicht den deutschen Datenschutzregelungen (die in Europa noch zu den patientenfreundlichsten zählen).

 

 

Unsere Garantie

Wir sehen in der freizügigen Weitergabe von Patientendaten eine sehr gefährliche Entwicklung hin zum gläsernen Patienten. Wir schützen IHRE Daten und lehnen grundsätzlich die Zusammenarbeit mit Datensammlern, Datenhändlern und Bonuskartenanbietern ab. Wir haben uns in der Vergangenheit schon oftmals zum Wohle unserer Kunden gegen derartige Angebote entschieden. Wir hoffen, dass wir damit in Ihrem Sinne handeln. Aus wirtschaftlichen Gründen wäre für uns die Nutzung dieser Instrumente lukrativer. Aber "für den schnellen Euro" verletzten wir nicht das Vertrauensverhältnis mit unseren Kunden. Ihre Daten verbleiben – abgesehen von der oben genannten gesetzlich geregelten Ausnahme - in unserer Apotheke. 

 

 

Unser Tipp

Seien Sie vorsichtig was Sie im Einzelfall unterschreiben. Nach unserer Auffassung gehören die Patientendaten nur in die Hände von vertrauenswürdigen Heilberuflern. Wenn Sie hierzu Fragen haben, können Sie uns gerne kontaktieren.

 

Ihre

Anita Rütz