Das Wichtigste zum E-Rezept

Zusammenfassung

Das E-Rezept ist seit dem 1. Januar 2024 verbindlich zu verwenden. Es gibt aber einige Ausnahmen, sodass es sehr gut möglich ist, dass Sie gelegentlich auch das bisherige Rezept (rosa, Name: Muster 16) erhalten. Dazu gibt es leider auch immer wieder technische Probleme. Wenn diese vorliegen, werden Ärzte auch das klassische Rezept ausstellen. Wir befürworten die Einführung des E-Rezepts. Wie viele Ärzte und viele andere Apotheken sind wir jedoch der Auffassung, dass die vom Gesundheitsministerium geschaffene Lösung noch alles andere als optimal ist.

 

Das E-Rezept ist rein elektronisch und wird auf einem Server gespeichert. Es gibt zwar auch die Möglichkeit eines Papierausdrucks mit einem aufgedruckten Code. Dieser Code ist aber nur da, um der Apotheke den Zugriff auf Ihr Rezept zu ermöglichen. Sie können sich den E-Rezept-Server wie Ihr Bankkonto vorstellen. Das Rezept liegt auf ihrem Konto. Mit dem Papierausdruck, der elektronischen Gesundheitskarte oder der E-Rezept-App kann man darauf zugreifen. Im Vergleich dazu ist das herkömmliche Muster-16-Rezept wie Bargeld. Denn es ist selbst der Gutschein.

 

Das bisherige Rezept (Muster-16-Formula, rosa)

Das Muster-16-Formular muss weiterhin für die Kostenträger Bundeswehr, Bundespolizei, Freie Heilfürsorge, Postbeamtenkrankenkasse und Sozialämter ausgestellt werden. Rezepte für Betäubungsmittel werden ebenfalls weiterhin mit dem klassischen Rezept verordnet. Auch Privatpatienten werden in den meisten Fällen wie bisher blaue Privatrezepte erhalten. 

Papierausdruck

Sie haben beim Arzt einen Anspruch auf den Papierausdruck. Den Ausdruck können Sie uns entweder persönlich in der Apotheke übergeben oder aber per Whatsapp (02447-271), über die App „Meine Apotheke“ oder per E-Mail senden. Bitte achten Sie darauf, dass alle Codes sehr gut zu sehen sind und behalten Sie den Ausdruck mindestens bis zur Abgabe.

Muster Papierausdruck

Gesundheitskarte (eGK)

Sie haben beim Arzt einen Anspruch auf den Papierausdruck. Den Ausdruck können Sie uns entweder persönlich in der Apotheke übergeben oder aber per Whatsapp (02447-271), über die App „Meine Apotheke“ oder per E-Mail senden. Bitte achten Sie darauf, dass alle Codes sehr gut zu sehen sind und behalten Sie den Ausdruck mindestens bis zur Abgabe. Ein Nachteil dieser Lösung ist, dass Sie mit Hilfe der eGK keine Vorbestellung von zu Hause vornehmen können.

App „Das E-Rezept“

Zur Nutzung der eRezept-App „Das E-Rezept“ benötigen Sie Ihre Gesundheitskarte und ein Smartphone, jeweils mit einer Kontaktlos-Funktion (NFC=Near Field Communication), wie vom bargeldlosen Bezahlen bekannt. Zusätzlich benötigen sie eine eGK-Karten-PIN von ihrer Krankenkasse. Die PIN können Sie bei Ihrer Krankenkasse beantragen. Für manche Krankenkassen geht dies auch über die App „Das E-Rezept“. Nach Beantragung erhalten Sie die PIN per Post. Die App erläutert, wie Sie dann die eGK mit der App verbinden. Ist die Verbindung dann erfolgt, erhalten Sie Ihre Rezepte direkt über die App. Sie können die Rezepte innerhalb der App an uns senden.

Download für das iPhone | Download für Android

Sie sehen: Aktuell ist der Weg über den Papierausdruck noch am komfortabelsten.

Die Links zu WhatsApp, zur App „Meine Apotheke“ und zu unserem Kontaktformular finden Sie auf der Startseite.

Häufige Frage:

Was ist der Unterschied zwischen der App „Meine Apotheke“ und der App „Das E-Rezept“